Datenträgeraustauschverfahren

Als Datenträgeraustauschverfahren (DTA oder in Deutschland auch DTAUS) wurde ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.

Für den Inlandszahlungsverkehr wurde 1976 seitens des Zentralen Kreditausschusses (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) das Datenträgeraustausch-Format (DTAUS-Format) vereinbart. Dieser einheitliche Standard ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) im deutschen Inlandszahlungsverkehr. Für Kaufleute (Nicht-Verbraucher) ist die Einstellung des DTAUS-Verfahrens bis zum 1. August 2014 (Ausführungstermin) erfolgt und durch das SEPA-Verfahren ersetzt. Privatpersonen (Verbraucher) konnten noch bis 1. Februar 2016 ihre Zahlungen in der gewohnten Form einreichen.

Das Format wird auch zur Übermittlung von Kontoauszuginformationen von der Bank zum Kunden eingesetzt, obwohl hierfür eigentlich MT940 vorgesehen ist.

Als Gegenstück zum DTAUS-Format wurde 1986 für die beleglose Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) im ZKA verabschiedet.

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