Deichverband
Deichverbände sind korporative Träger des Küstenschutzes an der (deutschen) Nordseeküste oder des Hochwasserschutzes an deutschen Flüssen. Deichverbände sind Wasserverbände mit der Spezialaufgabe Hochwasserschutz, oft kombiniert mit anderen wasserwirtschaftlichen Aufgaben, wie z. B. Gewässerunterhaltung oder Schöpfwerksbetrieb. Viele Wasser- und Bodenverbände blicken auf eine lange Geschichte zurück.
In Deutschland sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts, genauer gesagt eine Selbstverwaltungskörperschaft (Preußisches Wassergesetz vom 7. April 1913 und der Ersten Wasserverbandsverordnung von 3. September 1937), siehe auch Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz) vom 10. Februar 1937.
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