Küstenschutz

Mit Maßnahmen des Küstenschutzes sollen zum einen niedrig liegende, vom Menschen genutzte Gebiete in Meeresnähe vor Überflutungen bei Sturmfluten geschützt werden (Hochwasserschutz), zum anderen aber auch die Küsten selbst vor Uferrückgang und Landverlust, auch durch Meeresspiegelanstieg durch Klimawandel.

In militärischem Kontext bezeichnet Küstenschutz den Schutz einer Küste vor Angriffen oder einer Invasion, vor allem durch den Bau von Küstenfestungen und das Bereithalten von Truppen zur Bekämpfung einer eventuellen Invasion. Zum Beispiel ließ die Wehrmacht im besetzten Frankreich ab 1940 den Atlantikwall als Küstenschutz bauen und hielt zahlreiche militärische Verbände entlang der Küste in Stellung (siehe auch Grenzschutz).

Ursachen für Sturmflutwasserstände sind Windstau und die Tidebewegung. In Küstenbereichen und Flussmündungen überlagern sich diese Erscheinungen durch die periodischen Wasserstandschwankungen Ebbe und Flut. Küstennahes Land und Gebäude werden meist mit Deichen gegen Überschwemmungen und Sturmfluten geschützt.

In Deutschland betreiben die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Küstenschutz.

In den Niederlanden ist Küstenschutz ebenfalls notwendig, da hier große Flächen des Landes dem Meer abgerungen wurden und hinter den Deichen oft unterhalb des Meeresspiegels liegen.

Die Pflege der Halligen vor der norddeutschen Küste ist ebenfalls Teil des Küstenschutzes. Diese grünen Sandbänke vor der Küste brechen die Wellen der Sturmfluten und schützen so die Deiche an den Küsten.

Auch die Ostfriesischen Inseln sind Teil des Küstenschutzes, sie werden nicht nur wegen ihrer großen Bedeutung für den Niedersächsischen Tourismus so aufwändig geschützt, sie brechen wie die Halligen die von der Nordsee auf das Festland auflaufenden Wellen und reduzieren so den Druck auf die Deiche am Festland.

Dünen sind ein natürlicher wie labiler Küstenschutz und stehen in Deutschland generell unter Naturschutz. Da die Dünen nur durch Pflanzen wie die Strandaster vor Erosion durch Wind und Wellen geschützt sind, ist das Betreten gesetzlich untersagt. Wo der Sand schnell weggespült wird und keine Steine zum Brechen der Wellen in ausreichender Menge vorhanden sind, behilft man sich mit Beton (siehe auch Wellenbrecher)

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