Denkmalschutzgesetz (Österreich)

Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) aus dem Jahr 2000 regelt in Österreich die Angelegenheiten des Denkmalschutzes.

Basisdaten
Titel: Denkmalschutzgesetz
Langtitel: Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung
Abkürzung: DMSG
Früherer Titel: Bundesgesetz vom 25. September 1923 betreffend Beschränkung in der Verfügung betreffend Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: BGBl. Nr. 533/1923
Datum des Gesetzes: 25. September 1923
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 92/2013
Gesetzestext: Denkmalschutzgesetz, ris.bka
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Es ist ein Bundesgesetz, da der Denkmalschutz, anders als in Deutschland, Bundesangelegenheit ist. Das in seiner Urform von 1923 stammende Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) soll Denkmalen Schutz vor Zerstörung oder Veränderung gewähren und die widerrechtliche Verbringung geschützter Kulturgüter ins Ausland verhindern.

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