Denkmalschutzgesetz (Hamburg)

Das Denkmalschutzgesetz regelt den Denkmalschutz auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist eines von 16 Landesdenkmalschutzgesetzen in Deutschland mit der Gesetzgebungskompetenz für den Denkmalschutz bei den Bundesländern (Art. 30 GG). Ausführende Stelle ist die Behörde für Kultur und Medien mit dem zugehörigen Denkmalschutzamt Hamburg. Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege werden vom Archäologischen Museum Hamburg durchgeführt.

Basisdaten
Titel:Denkmalschutzgesetz
Abkürzung: DSchG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Hamburg
Rechtsmaterie: Denkmalschutz, Kulturschutzrecht
Fundstellennachweis:
Erlassen am: 5. April 2013
Inkrafttreten am: 1. Mai 2013
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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