Deutsches Institut für Fernstudienforschung

Das Deutsche Institut für Fernstudienforschung (DIFF) wurde 1966 als „Institut für Fernstudien“ auf Beschluss des Ministerrats von Baden-Württemberg errichtet. Am 28. April 1966 wurde dies im Landtag von Baden-Württemberg bekanntgegeben und danach auch in der Presse berichtet. 1967 wurde von der Stiftung Volkswagenwerk, dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Universität Tübingen eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unter dem Namen „Deutsches Institut für Fernstudien“ errichtet, die dann als Rechtsträger firmierte. Dieser Name bestand bis 1994. Das Institut DIFF bestand bis 2000. Die Stiftung besteht unter dem Namen „Medien in der Bildung“ fort als Rechtsträger des Instituts für Wissensmedien (IWM).

Deutsches Institut für Fernstudienforschung
Kategorie: seit 1977 als Forschungseinrichtung finanziert
Träger: AV-FE („Blaue Liste“)
Bestehen: 1966–2001
Rechtsform des Trägers: ab 1967 Stiftung des privaten Rechts
Mitgliedschaft: Leibniz-Gemeinschaft
Standort der Einrichtung: Tübingen
Außenstellen: zeitweilig in Frankfurt am Main, Freiburg (Breisgau), Hannover, Münster
Aufgegangen in: Institut für Wissensmedien
Art der Forschung: Grundlagenforschung, Anwendungsforschung
Fächer: bis 1994 interdisziplinär
Fachgebiete: Erziehungswissenschaft, Kognitionswissenschaft, Didaktisches Design
Grundfinanzierung: Bund 50 %, Länder 50 % (Baden-Württemberg 33,3 %)
Mitarbeiter: ca. 70 (Stand: 1998)
Homepage: www.diff.uni-tuebingen.de über http://web.archive.org/ (1998–2003)
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