Diaetologe
Diaetologin/Diaetologe ist ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf in Österreich und gehört zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten (MTD). Diaetologen absolvieren ein dreijähriges Studium an einer Fachhochschule in Wien, St. Pölten, Bad Gleichenberg, Linz oder Innsbruck und nach Abschluss ihres Studiums und dem Eintrag ins Gesundheitsberuferegister erhalten Diaetologen eine Berufsberechtigung. Damit verbunden sind u. a. das Einhalten von Berufspflichten wie Verschwiegenheitsverpflichtung, Verpflichtung zur laufenden Fort- und Weiterbildung, Einhaltung wissenschaftlich, evidenzbasierter Therapien sowie die Dokumentationspflicht. Im Gegensatz zu vielen anderen Ernährungsberufen sind Diaetologen neben Ärzten die einzige Berufsgruppe, die laut Gesetz kranke und krankheitsverdächtige Personen ernährungstherapeutisch bzw. diaetologisch behandeln und beraten dürfen. Bei Vorliegen einer medizinischen Diagnose ist eine ärztliche Anordnung bzw. Zuweisung erforderlich. Diaetologen setzen eigenverantwortlich die medizinisch verordnete Ernährungstherapie um. Die Berufsbezeichnung „Diaetologin/Diaetologe“ ist gesetzlich geregelt und darf nur nach Absolvierung der dreijährigen Ausbildung verwendet werden. Die entsprechende Bezeichnung in Deutschland lautet Diätassistent, in der Schweiz Diplom-Ernährungsberater HF/FH.