Die Verträge (EUV/AEUV)

Die Bezeichnung die Verträge ist ein durch den Vertrag von Lissabon eingeführter Klammerbegriff für den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als rechtliche und funktionale Einheit. Die beiden Vertragswerke bilden zusammen die rechtliche Grundlage der Europäischen Union.

Beide Verträge sind „rechtlich gleichrangig“ und „bilden zusammen die einheitliche und einzige Rechtspersönlichkeit der neuen EU“. Der Begriff wird in einer Vielzahl von Bestimmungen verwendet.

Entsprechend längerer Tradition werden beide Verträge auch als Gründungsverträge bezeichnet.

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