Digitales COVID-Zertifikat der EU
Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist „ein interoperables Zertifikat mit Informationen über die Impfung, das Testergebnis oder die Genesung des Inhabers, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Europa ausgestellt wurden“.
Im März 2021 noch als „digitales grünes Zertifikat“ bezeichnet, einigten sich die EU-Mitgliedsländer sowie das EU-Parlament am 20. Mai 2021 auf die Details eines europaweiten Zertifikats mit der künftigen Bezeichnung „digitales EU-Covid-Zertifikat“.
Die Verordnung (EU) 2021/953 vom 14. Juni 2021 regelte vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2023 die unentgeltliche Ausstellung, Überprüfung und grenzüberschreitende Anerkennung digitaler COVID-Zertifikate in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) 2021/954 erweiterte deren Anwendungsbereich auf diejenigen Drittstaatsangehörigen, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2021/953 fallen, sich jedoch rechtmäßig in einem der Mitgliedstaaten aufhalten oder ihren Wohnsitz haben und gemäß Unionsrecht zu Reisen in andere Mitgliedstaaten berechtigt sind.
In manchen Ländern wie Österreich oder Italien wird das Zertifikat auch als Grüner Pass bezeichnet, in Frankreich als Pass sanitaire.