Diplom-Finanzwirt (Allgemeine Finanzverwaltung)

Der Diplom-Finanzwirt (FH) – Fachrichtung Allgemeine Finanzverwaltung war in Baden-Württemberg wie der gleichnamige Diplom-Finanzwirt (FH) der Steuerverwaltung und der Diplom-Verwaltungswirt (FH) Zugangsvoraussetzung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Finanzverwaltung. Seit September 2008 ist dieser durch einen entsprechenden Studiengang „Public Financial Management“, der nach sechs Semestern mit Bachelorgrad abschließt, ersetzt worden.

Während die beiden letztgenannten speziell auf die Bedürfnisse der Steuerverwaltung bzw. der Kommunalverwaltungen und Regierungspräsidien ausgerichtet sind, orientieren sich die Studieninhalte der Allgemeinen Finanzverwaltung insbesondere an den Bedürfnissen der staatlichen Vermögens-/Liegenschaftsverwaltung, der Landesoberkasse und des Landesamtes für Besoldung und Versorgung.

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