Diskurstheorie des Rechts

Die Diskurstheorie des Rechts stellt als eine moderne Rechtsphilosophie eine Anwendung der Annahmen, Regeln und Prinzipien der allgemeinen Diskurstheorie auf den Bereich des Rechtssystems dar. Sie ist ein Versuch, die Schwächen der autopoiesischen Systemtheorie zur Begründung moralischer und demokratischer Legitimität des geltenden Rechts zu überwinden.

Die Diskurstheorie stellt in der Annahme „richtigen“ Rechts auf dessen Entstehung durch ein bestimmtes Verfahren, den rationalen Diskurs, ab. Sie findet daher auch die Bezeichnung als prozedurale Rechtstheorie und ist materialen, das heißt natur- und vernunftrechtlichen, und formalen, in der Regel rechtspositivistischen, Gerechtigkeitstheorien gegenüber als eigenständiger Entwurf zu betrachten.

Sie wurde maßgeblich entwickelt von Jürgen Habermas und Robert Alexy.

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