Disziplinarmaßnahme (Bundeswehr)
Mit einer Disziplinarmaßnahme können in Deutschland Dienstvergehen (§ 23 SG) von Soldaten der Bundeswehr geahndet werden. Sie werden in einfache und gerichtliche Disziplinarmaßnahmen unterschieden. Die Verhängung von letzteren ist den Wehrdienstgerichten vorbehalten (§ 15 Abs. 1 WDO).
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