Diversion (Deutschland)

Diversion (wörtl. „Umleitung“) ist im deutschen Jugendstrafrecht ein Mittel, den jugendlichen Straftäter um ein volles Jugendstrafverfahren „umzuleiten“ und damit insbesondere die Hauptverhandlung und eine frühzeitige Stigmatisierung als Straftäter zu vermeiden. Gemeint ist eine Umleitung um das System jugendstrafrechtlicher formeller Sozialkontrolle durch informelle Erledigung, häufig verbunden mit einer Weichenstellung vom Jugendstraf- zum Jugendhilferecht.

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