Drei-Säulen-System (Schweiz)
Das Drei-Säulen-System in der Schweiz ist die auf drei Säulen beruhende Altersvorsorge. Sie besteht aus der obligatorischen sowie der freiwilligen privaten Vorsorge, welche 1972 in der Bundesverfassung (BV) nach einer Abstimmung festgeschrieben wurde. Die Vorlage trägt wesentlich die Handschrift des damaligen Bundesrats Hans-Peter Tschudi und trat per 1. Januar 1985 in Kraft. Gegenübergestellt worden war ihr bei der Abstimmung von 1972 eine 1969 lancierte Volksinitiative der Partei der Arbeit, die ein einheitliches Rentenkassensystem vorsah, jedoch stimmte diesem Vorstoss nur 15,6 % des Stimmvolks zu.
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