Durchlaufender Posten
Ein durchlaufender Posten ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff, der auch in der Buchführung verwendet wird. Nach der Legaldefinition des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG sind dies „Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt“, so dass diese Beträge nur zeitweilig vereinnahmt bzw. verauslagt werden und das Unternehmen somit lediglich als Treuhänder für den Betrag fungiert. Folge ist, dass als durchlaufende Posten verauslagte Beträge nicht zum steuerpflichtigen Entgelt gehören (§ 10 UStG). Dies führt dazu, dass zwar ggf. der ursprüngliche Rechnungssteller Umsatzsteuer auf seine Leistung zu erheben hat, nicht jedoch der verauslagende Unternehmer. Im Rechnungswesen stellen durchlaufende Posten regelmäßig erfolgsneutrale, zusammengehörige Einnahmen und Ausgaben dar, zu der auch die Umsatzsteuer gehört.