EFTA-Gerichtshof

Der EFTA-Gerichtshof ist ein supranationaler Gerichtshof für die EFTA-Staaten. Er wurde von der Europäischen Union nach dem Beitritt der drei EFTA-Mitgliedstaaten Norwegen, Island und Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) errichtet, um die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in diesen drei Staaten zu sichern. Er hat ebenso wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) seinen Sitz in Luxemburg. Gegründet wurde er 1994 auf der Grundlage des Abkommens über den EWR.

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