Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
Die Richtlinie 2002/58/EG oder Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (auch: ePrivacy-Richtlinie oder umgangssprachlich Cookie-Richtlinie) regelt seit 2002 verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation. Seit ihrer Novelle 2009 schränkt die Richtlinie die Verwendung von „Informationen, die im Endgerät eines Teilnehmers gespeichert werden“ (Cookies) ein.
Richtlinie 2002/58/EG | |
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Titel: | Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation |
Kurztitel: | Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | E-Privacy-Richtlinie, manchmal auch ePrivacy-Richtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Datenschutzrecht |
Grundlage: | Artikel 95 EGV |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Inkrafttreten: | 31. Juli 2002 |
Letzte Änderung durch: | Richtlinie 2009/136/EG |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
19. Dezember 2009 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
30. Oktober 2003 Änderung: 25. Mai 2011 |
Umgesetzt durch: | Deutschland Telekommunikationsgesetz Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz Österreich Telekommunikationsgesetz 2003 Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz sowie das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden |
Fundstelle: | ABl. L 201 vom 31. Juli 2002, S. 37–47 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die ePrivacy-Richtlinie ist nicht zu verwechseln mit der aktuell im Rechtsetzungsverfahren befindlichen Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung). Sie sollte gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung die Richtlinie 95/46/EG und die ePrivacy-Richtlinie ablösen.
Infolge der Aufhebung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten durch den Europäischen Gerichtshof am 8. April 2014 ist die Richtlinie 2002/58/EG für die Frage bedeutsam, unter welchen Umständen eine Vorratsdatenspeicherung zukünftig zulässig sein kann. Nach Art. 15 Richtlinie 2002/58/EG können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter anderem durch Rechtsvorschriften vorsehen, dass Daten aus bestimmten Gründen während einer begrenzten Zeit aufbewahrt werden.