ERP-Sondervermögen

Das ERP-Sondervermögen bezeichnet in Deutschland ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Um dieses ERP-Kapital zuzuteilen, das bis 2007 auf rund 12 Milliarden Euro angewachsen ist, wurde 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet.

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