EU-Flugsicherheitsliste
Die EU-Flugsicherheitsliste bzw. EU Air Safety List, abgekürzt ASL ist eine von der Europäischen Kommission seit 2006 zwei- bis dreimal jährlich veröffentlichte Auflistung ziviler Luftfahrtunternehmen, die nicht die internationalen Sicherheitsstandards erfüllen. Die Veröffentlichungen erfolgen als Verordnung der Europäischen Union, also als Rechtsakt mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in allen Mitgliedstaaten, weshalb die Aufnahme einer Fluggesellschaft in die Flugsicherheitsliste genügt, um unmittelbar deren Betrieb in der Europäischen Union Beschränkungen aufzuerlegen, oder deren Flugbetrieb in allen Mitgliedsstaaten – einschließlich des Überflugs – vollständig zu untersagen. Die Schweiz hat sich dem Verfahren der Europäischen Union angeschlossen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) angewiesen, grundsätzlich keine Landebewilligung an Gesellschaften zu erteilen, welche in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat gesperrt sind.
Zwischenzeitlich wurde die EU-Flugsicherheitsliste als Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union, oder als Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, bezeichnet. Umgangssprachlich wird sie häufig auch Schwarze Liste genannt. Die 43. Aktualisierung erfolgte mit Wirkung zum 30. November 2023.