Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW, umgangssprachlich auch EU-Patent oder Einheitspatent) ist seit dem 1. Juni 2023 verfügbar. Das Einheitspatent wird nicht in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten, da noch nicht alle dieser Staaten das EPG-Übereinkommen am 1. Juni 2023, dem Tag seines Inkrafttretens, ratifiziert haben. Das EU-Patent könnte die erheblichen Kosten für Übersetzungen zwischen den Sprachen der EU spürbar senken, ist aber im Vergleich zur Validierung in weniger als 5 Vertragsstaaten aufgrund der höheren Jahresgebühren in der Regel teurer.

Im Gegensatz zum europäischen Patent, das Schutz in bis zu 39 Vertragsstaaten des EPÜ ermöglicht, bietet das Einheitspatent einheitlichen Schutz nur in denjenigen 17 EU-Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht bisher ratifiziert haben. Das Patentgericht besitzt die Zuständigkeit in Bezug auf Einheitspatente und klassische europäische Patente.

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