Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland)
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.
Auf gegenseitiger Basis uneingeschränkt anerkannt werden die Ehefähigkeitszeugnisse gemäß dem Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, welches in Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei wirksam ist. Auch Bescheinigungen anderer Länder können u. U. die Anforderungen an ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllen, jedoch handelt es sich in den meisten Fällen lediglich um Ledigkeitsbescheinigungen ohne die Qualität eines Ehefähigkeitszeugnisses.