Einbürgerung Adolf Hitlers

Die Einbürgerung Adolf Hitlers, der bis 1925 österreichischer Staatsbürger war, in das Deutsche Reich erfolgte am 25. Februar 1932 durch den von DNVP und NSDAP regierten Freistaat Braunschweig. Bereits ab 1925 wurden von verschiedenen Seiten mindestens sieben Versuche unternommen, dem zu diesem Zeitpunkt auf eigenes Betreiben hin staatenlosen Adolf Hitler durch Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines der Gliedstaaten der Weimarer Republik zu verschaffen (eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt es erst seit der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs, mit dem die deutschen Länder gleichgeschaltet wurden).

Diese Versuche wurden anfänglich fast immer im Verborgenen unternommen, wobei die Initiatoren sowohl die Öffentlichkeit als auch politische Entscheidungsträger über die Vorgänge weitestgehend im Dunkeln ließen oder diese wenigstens zu vertuschen suchten. So geschehen beim ersten Versuch in Thüringen und in Hildburghausen und zuletzt in Braunschweig, wo es durch massive Einflussnahme seitens Dietrich Klagges (NSDAP), des Innenministers des Freistaates Braunschweig, sowie durch Unterstützung der im Braunschweigischen Landtag vertretenen Deutschen Volkspartei (DVP) schließlich im Februar 1932 gelang, Hitler kurz vor der Reichspräsidentenwahl durch Ernennung zum Regierungsrat einzubürgern. In einigen Fällen sind die Initiatoren bzw. die Unterstützer der Einbürgerungsversuche bis heute nicht bekannt.

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