Einbringung

Einbringung ist ein Rechtsbegriff, der entweder im Gesellschaftsrecht die Übertragung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft oder im Sachenrecht das willentliche Hineinschaffen beweglicher Sachen in den durch gesetzliche Pfandrechte geschützten Machtbereich des Gläubigers versteht.

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