Einigungsstelle
Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art, das dazu dient, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten.
Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht, wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist. Sie wendet nicht nur das Gesetz an, sondern kann auch selbst Recht setzen, zum Beispiel in einem Sozialplan Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer begründen.
Das Verfahren in der Einigungsstelle ist in § 76 BetrVG bzw. in § 74 BPersVG geregelt, die Kosten der Einigungsstelle in § 76a BetrVG und einigen Landespersonalvertretungsgesetzen.
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