Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland)
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage ist § 19 EStG. Die Einkommensteuer wird i. d. R. durch Abzug vom Arbeitslohn in Form einer Quellensteuer, der Lohnsteuer, erhoben.
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