Lohnsteuer (Deutschland)

Lohnsteuer bezeichnet in Deutschland den Teil der Einkommensteuer, welcher bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben wird, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird (§ 38 Abs. 1 S. 1 EStG). Der übrige Teil des Einkommensteueraufkommens wird „veranlagte Einkommensteuer“ genannt. Der direkte Lohnsteuerabzug wurde 1920 in der Weimarer Republik im Zuge der Erzbergerschen Reform eingeführt.

Der Arbeitgeber berechnet die Höhe der Lohnsteuer nach den Angaben in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarte). Beim Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber wird der Jahressteuerbetrag so berechnet und ausgeglichen, dass er der Jahreseinkommensteuer für den Jahresarbeitslohn entspricht.

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