Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage ist § 18 EStG. Die wichtigste Untergruppe innerhalb dieser Einkunftsart bilden die Freiberufler. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind vom Steuerpflichtigen seit dem Veranlagungszeitraum 2008 in der Anlage S (vorher in der Anlage GSE) zur Einkommensteuererklärung zu erklären.

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