Einlage (Bilanzrecht)
Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft. Dadurch erhöht sich das Eigenkapital des Unternehmens bzw. der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezeichnet man die Einlage auch als Privateinlage. Gegensatz ist die Entnahme.
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