Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung, Österreich) ist eine vereinfachte gesetzlich vorgegebene Gewinnermittlungsmethode. Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet.

Rechtsgrundlage ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich § 4 Abs. 3 des jeweiligen Einkommensteuergesetzes (EStG). In Anspielung auf die Rechtsgrundlage wird die Einnahmenüberschussrechnung daher auch 4/3-Rechnung genannt. Für die konkrete Ausgestaltung, wie die Gewinnermittlung zu erfolgen hat, gelten die §§ 140 ff. AO; insbesondere § 158.

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