Einwilligungsvorbehalt
Der Einwilligungsvorbehalt ist in Deutschland eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der früheren Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorbehalt hat nichts mit der Einwilligungsfähigkeit bei strafrechtlichen Einwilligungen, z. B. bei Heilbehandlungen, zu tun.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.