Entmündigung

Bei der Entmündigung handelt beziehungsweise handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet.

In Österreich wurde die Entmündigung 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt, die zum 1. Juli 2018 durch die Erwachsenenvertretung abgelöst wurde.

In Deutschland wurde die Entmündigung zum 1. Januar 1992 durch den Einwilligungsvorbehalt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet werden kann, abgelöst.

In Liechtenstein wurde die Entmündigung 2011 durch die Sachwalterschaft ersetzt.

In der Schweiz wurde 2013 die Entmündigung durch die umfassende Beistandschaft abgedeckt.

In Belgien, wo eine Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht, wurde ebenfalls 2013 im Zivilgesetzbuch (Belgien) die Entmündigung durch eine Betreuung "geschützter Personen" ersetzt.

Seit 2013 gibt es eine Entmündigung im deutschsprachigen Raum nur noch im italienischen Südtirol und in Luxemburg.

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