Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) ist eine Rechtsverordnung, die die Grundsätze für den Bau und den Betrieb schmalspuriger Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland festlegt.

Basisdaten
Titel:Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Abkürzung: ESBO
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Eisenbahnrecht, Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 933-11
Ursprüngliche Fassung vom: 24. Februar 1934
(RGBl. II S. 67)
Inkrafttreten am: 7. März 1934
Letzte Neufassung vom: 25. Februar 1972
(BGBl. I S. 269)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. April 1972
Letzte Änderung durch: Art. 519 VO vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474, 1549)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. September 2015
(Art. 627 VO vom 31. August 2015)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Sie behandelt die gleichen Themen wie die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und verweist auch an einigen Stellen direkt auf diese. Die ESBO geht darüber hinaus auf die Besonderheiten von Schmalspurbahnen ein. Ziel der Verordnung ist es zu erreichen, dass Bahnanlagen und Fahrzeuge so beschaffen sind, dass sie den Anforderungen von Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den darin enthaltenen Vorschriften im Speziellen und, soweit die ESBO zu bestimmten Aspekten keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, den anerkannten Regeln der Technik im Allgemeinen entsprechen.

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