Eisenbahnkreuzung (Österreich)
Eisenbahnkreuzung (Abkürzung: EK) bezeichnet in Österreich amtlich einen öffentlichen, niveaugleichen Bahnübergang. Die Vorschriften für die Absicherung und das Übersetzen sind in der Eisenbahnkreuzungsverordnung (EisbKrV) niedergeschrieben. Die Anzahl der Eisenbahnkreuzungen wurde in den letzten Jahrzehnten stark reduziert. Gab es im Jahr 1960 rund 10.700, so existierten Ende 2017 nur mehr rund 3.300.
Den Straßenbenützern werden Eisenbahnkreuzungen mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Grundsätzlich sind an jeder öffentlichen Eisenbahnkreuzung einfache oder – bei mehrgleisigen Eisenbahnkreuzungen – doppelte Andreaskreuze aufgestellt.
Die Art der Sicherung der Eisenbahnkreuzung wird in einem Verfahren nach § 49 EisbG durch die zuständige Behörde, auf Basis der örtlichen Gegebenheiten sowie dem Verkehrsaufkommen auf Straße und Schiene, festgelegt.