Elektronischer Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), im Gesetz ausschließlich als Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium bezeichnet, ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der übrigen Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist. Der elektronische Aufenthaltstitel wird seit dem 1. September 2011 ausgestellt, ersetzt den in den Nationalpass eingeklebten Aufkleber und ähnelt in Aussehen und Funktion dem deutschen Personalausweis.
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