Entbündelung
Entbündelung bezeichnet – insbesondere in der Telekommunikation und der IT-Industrie – das separate Angebot von einzelnen Leistungen, die vormals nur gebündelt mit anderen erhältlich waren:
- Durch die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vom Festnetzanschluss des etablierten Anbieters erhalten konkurrierende Festnetzanbieter ohne eigene letzte Meile die Möglichkeit des direkten Kundenzugangs, indem sie die Teilnehmeranschlussleitung zu regulierten Konditionen vom etablierten Anbieter mieten können.
- Die Entbündelung des DSL-Anschlusses vom Festnetzanschluss sowohl durch reine DSL-Angebote für Konsumenten als auch durch Vorleistungen des etablierten Festnetzanbieters für konkurrierende Internetprovider (Line-Sharing, TAL-Entbündelung, Bitstromzugang) ist Voraussetzung für das Angebot von Komplettanschlusspaketen durch Wettbewerber ohne eigene Ortsvermittlungen und für das Angebot von auf IP-Telefonie-Technik basierenden Next-Generation-Network- und Triple-Play-Anschlüssen.
- Entbündelung von Hard- und Software
- Entbündelung von Betriebssystem und Anwendung
Gemeinhin unterscheidet man bei der Telekommunikations-Marktregulierung:
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