Entschädigungsforderungen der Hohenzollern

Die Entschädigungsforderungen der Hohenzollern zielen auf eine Entschädigung für die 1945 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) entschädigungslos enteigneten Immobilien und auf die Rückgabe der dabei verlorenen Kunstgegenstände des brandenburg-preußischen Familienzweigs der Hohenzollern durch die Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Berechtigte keine Leistungen erhält, wenn er oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat (§ 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz). Die durch die Sowjetische Militäradministration enteigneten Kunstgegenstände betreffen etwa 40 Prozent der in den Medien genannten 10.000 Kulturgüter. Die restlichen 60 Prozent sind sogenannte Leihgaben an den Staat und rechtlich anders zu betrachten. Sie hängen nicht mit dem möglichen NS-Vorschub zusammen.

Seit 2014 verhandelte Georg Friedrich Prinz von Preußen als Familienoberhaupt der Hohenzollern insgeheim mit der öffentlichen Hand über die Rückgabe mehrerer tausend Kunstgegenstände und anfänglich über die Nutzung von Schloss Cecilienhof in Potsdam. Dies wurde 2019 bekannt, als der brandenburgische Finanzminister Christian Görke von der Partei Die Linke die Verhandlungen abbrach, um bis August 2020 eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Das Land Brandenburg befand sich seither in einem Entscheidungsprozess, ob das Gespräch mit den Hohenzollern wieder aufgenommen oder der Rechtsweg beschritten werden sollte.

In der Öffentlichkeit riefen die Forderungen des Prinzen starkes Interesse und oftmals Kritik hervor, insbesondere, weil sie nur dann Erfolg haben konnten, wenn der ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen dem „nationalsozialistischen System“ keinen „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. Im August 2020 nahm Katrin Lange (SPD), die Finanzministerin der Ende 2019 ohne Beteiligung der Linken gebildeten Landesregierung, Görkes Entscheidung zurück. Dadurch gewannen die Verhandlungspartner Brandenburg und Georg Friedrich Prinz von Preußen ein weiteres Jahr Zeit, um einen Vergleich zu finden. Die Ministerin schloss sich damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Potsdam an, das die Fortsetzung der Vergleichsverhandlungen als „sinnvoll“ beurteilt hatte.

Nach dem Stand vom Mai 2022 waren die Vergleichsverhandlungen laut einem Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums endgültig gescheitert. Vertreter des Bundes, zuständig ist die Kulturstaatsministerin Claudia Roth, und der Länder Berlin und Brandenburg hatten beschlossen, die Verhandlungen nicht fortzusetzen. Lediglich die brandenburgische Finanzministerin Katrin Lange war für eine Fortsetzung eingetreten. Das Verwaltungsgericht Potsdam sollte nun über eine mögliche Entschädigung für ab 1945 enteignete Immobilien entscheiden und damit auch über die Frage der NS-Verstrickungen des ehemaligen Kronprinzen. Der Betrag für eine Immobilien-Entschädigung wurde mit 1,4 Millionen Euro berechnet.

Am 8. März 2023 gab Georg Friedrich Prinz von Preußen bekannt, er wolle seine Ansprüche auf die Rückgabe Tausender Kunstobjekte aufgeben und zwei Klagen gegen die öffentliche Hand um Entschädigung in Millionenhöhe zurückziehen. Er erklärte, „für die Zuordnung von 4.000 dieser mehr als 10.000 Objekte ist das Handeln meines 1951 verstorbenen Urgroßvaters relevant“ und dass für die Hohenzollernfamilie „wer sich dem Rechtsextremismus anbiedert, nicht traditionsstiftend sein“ könne. So habe er entschieden, auf die Rückgabe von jenen 4.000 Kunstwerken und damit verbundene Entschädigungen zu verzichten, um damit „den Weg frei[zu]machen für eine unbelastete Debatte in der Geschichtswissenschaft zur Rolle [s]einer Familie im 20. Jahrhundert.“

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