Erbschaftsteuer in Deutschland

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die beim Erwerb von Todes wegen und bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden, hier Schenkungsteuer genannt, beim Erben beziehungsweise Beschenkten anfällt. Das Steueraufkommen steht den Bundesländern zu. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Steuerwert des erlangten Vermögens und nach Faktoren, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen, so der Steuerklasse (I–III), dem Steuersatz (7–50 %) und den Freibeträgen. Bestimmte Vermögensarten sind von der Erbschaftsteuer befreit oder unterliegen Begünstigungen, so etwa selbst genutztes Wohneigentum und Betriebsvermögen, wenn es Arbeitsplätze zu erhalten gilt. Im Jahr 2022 betrug der Gesamtwert der steuerlich erfassten Vermögenstransfers rund 101 Mrd. Euro. Steuerpflichtig waren nach Abzügen rund 58 Mrd. Euro. Die darauf festgesetzte Steuer betrug rund 11 Mrd. Euro. Der Gesamtwert aller verschenkten und vererbten Vermögen liegt höher und wird statistisch nicht erfasst. Schätzungen zufolge werden derzeit jährlich bis zu 400 Mrd. Euro vererbt. Der effektive Steuersatz auf Vermögenstransfers läge demzufolge bei rund 2,7 %.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 gab es zum 1. Januar 2023 eine Änderung bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs für die Erbschaftsteuer.

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