Ergänzungspflegschaft

Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht (§ 1809 BGB). Wegen der hohen Voraussetzungen, die bei einem Entzug der gesamten elterlichen Sorge (§ 1666 BGB) vorliegen müssen, erfolgt oft nur ein Teilentzug der elterlichen Sorge und die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Als Vormundschaft bezeichnet man einen vollständigen juristischen Ersatz für die elterliche Sorge, etwa beim Tod der Eltern.

Die Finanzierung erfolgt gemäß Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.