Erhaltungszüchtung von Pflanzensorten

Als Erhaltungszüchtung von Pflanzensorten bezeichnet man die weitere züchterische Bearbeitung von durch Neuzüchtung gewonnenen Sorten, die von einer zuständigen Behörde für den Verkauf und die Nutzung im landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Anbau zugelassen wurden. Die Erhaltungszüchtung ist eine wichtige Maßnahme innerhalb der langjährigen Vermehrungsfolge von Saat- und Pflanzgut nach deren Registrierung und Verkaufsfreigabe durch ein Sortenamt, z. B. das Bundessortenamt.

Vor dem Beginn einer Erhaltungszüchtung erfolgt die Zulassung einer neu gezüchteten Sorte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Sortenschutzgesetz und Saatgutverkehrsgesetz. Die jährliche Kontrolle des aus der Erhaltungszucht stammenden Saatgutes erfolgt unter Aufsicht eines Sortenamtes, z. B. dem Gemeinschaftlichen Sortenamt der EU-Länder.

Ziel der Erhaltungszüchtung ist es, die mit der Zulassung als selbstständige Sorte definierten spezifischen Sortenmerkmale zu erhalten und über viele Generationen erblich zu festigen (manifestieren). Als spezifische Sortenmerkmale gelten dabei besonders deutlich unterscheidbare morphologische und physiologische Eigenschaften, wie z. B. Wuchsform, Blatt- und Blütenfarbe, Resistenz gegen bestimmte pilzliche, bakterielle oder Viruskrankheiten, Ertrags- und Qualitätsmerkmale. Alle spezifischen, genotypischen Merkmale einer Sorte sollen in möglichst hoher Uniformität ausgeprägt sein, zumal neue Sorten nur zugelassen werden, wenn sie sich von bisher registrierten Sorten eindeutig unterscheiden lassen.

Die Erhaltungszüchtung, einer zum Handel zugelassenen Sorte, erfolgt unter Verantwortung des Sortenschutzinhabers, meistens des Ursprungszüchters oder eines Auftragnehmers (z. B. eines Lizenznehmers). Der Erhaltungszüchter ist verpflichtet Aufzeichnungen über das verwendete Zuchtmaterial und die angewandten Zuchtmethoden anzufertigen und diese Dokumentationen, als Nachweis seiner Tätigkeit, mehrere Jahre aufzubewahren (Saatgutverkehrsgesetz).

Infolge einer mangelhaften Erhaltungszüchtung wird nicht nur die Qualität des Handelssaatgutes gefährdet, sondern es besteht auch die Gefahr, dass der gesetzliche Sortenschutz und das Vertriebsrecht für eine Pflanzensorte erlischt.

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