Erkenntnisverfahren
Erkenntnisverfahren sind im deutschen Recht die staatlich geregelten Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Zivil- und Strafgerichte) sowie den Gerichten der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung. Das zivilgerichtliche Erkenntnisverfahren dient der hoheitlichen Feststellung privater Rechte, der Strafprozess zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und der Verwaltungsprozess der Entscheidung öffentlich-rechtlicher Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art.
Zur Durchsetzung vollstreckbarer Entscheidungen dienen das Zwangsvollstreckungs-, das Strafvollstreckungs- und das Verwaltungsvollstreckungsverfahren.
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