Erkennungsdienstliche Behandlung
Eine erkennungsdienstliche Behandlung oder erkennungsdienstliche Maßnahme ist die Erfassung von personenbezogenen und biometrischen Daten einer Person durch die Polizei. Eine erkennungsdienstliche Behandlung wird in der Regel nach einer Festnahme wegen einer Straftat an einer Person vorgenommen, aber auch vorbeugend, zum Beispiel auch durch die Ausländerbehörden im Rahmen von Asylverfahren. Des Weiteren kann sie zur Feststellung der Identität dienen.
Erhoben werden (abhängig von der Jurisdiktion und teilweise vom Anlass) in der Regel folgende Daten der betroffenen Person:
- Vorname, Familienname, Wohnort, andere Daten aus Ausweisen und Reisepässen
- Alter beziehungsweise Geburtsdatum
- Lichtbilder (Mugshots)
- Körperhöhe, Körpergewicht
- besondere körperliche Merkmale (wie Narben, Muttermale, Sommersprossen, Tätowierungen)
- Tonaufnahmen des gesprochenen Wortes
- Fingerabdrücke aller zehn Finger sowie Abdrücke beider Handflächen
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