Erster Direktor

Erster Direktor ist in Deutschland eine Grundamtsbezeichnung eines Amtes eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundesverwaltung. Die Ämter der Ersten Direktoren sind einer Besoldungsgruppe der Bundesbesoldungsordnung B zugeordnet. Die Grundamtsbezeichnung Erster Direktor darf nur mit einem Zusatz verliehen werden. Die Amtsinhaber beim Bundesnachrichtendienst und beim Bundesamt für Verfassungsschutz sind berechtigt, die Amtsbezeichnung ohne Zusatz zu führen. Dieser Zusatz weist bei Ersten Direktoren grundsätzlich auf die Behörde hin, bei der er tätig ist (BBesG Anlage I Vorbemerkungen Nr. 1 Abs. 2).

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