Erwachsenenschutzrecht

Als Erwachsenenschutzrecht wird die Summe der gesetzlichen Regelungen bezeichnet, die neben dem Haager Minderjährigenschutzabkommen sowohl die Personen- und Vermögenssorge als auch die gleichberechtigte Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderung betreffen.

Bei internationalen (grenzüberschreitenden) Sachverhalten regelt das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ESÜ) die notwendige Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten wie die Zuständigkeit und das von der zuständigen Behörde anwendbare nationale Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung der Schutzmaßnahmen in den jeweils beteiligten Vertragsstaaten (Art. 1 ESÜ).

Im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und dazu auf nationaler Ebene geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen.

Innerstaatliche Regelungen im deutschsprachigen Raum sind insbesondere

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