Europäische Chemikalienagentur
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vom 18. Dezember 2006 die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet unter anderem die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union.
Europäische Chemikalienagentur ECHA | |
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Logo der ECHA | |
Europäische Chemikalienagentur in Helsinki | |
Englische Bezeichnung | European Chemicals Agency |
Französische Bezeichnung | Agence européenne des produits chimiques |
Finnische Bezeichnung | Euroopan kemikaalivirasto |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Helsinki, Finnland |
Vorsitz | Sharon McGuinness (Exekutivdirektorin) |
Gründung | 18. Dezember 2006 |
www.echa.europa.eu |
ECHA nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf. Die Agentur besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. Sie nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Die ECHA wird von einer Direktorin (Sharon McGuinness) geführt und hat zurzeit 575 Mitarbeiter. Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Vertretern „interessierter Kreise“ (ernannt von der Europäischen Kommission) besteht (Art. 79 REACH). Die ECHA ist eine rechtlich selbstständige, unabhängige Regulierungsbehörde. Sie ist keine nachgeordnete Stelle der Europäischen Kommission.