Europawahlgesetz

Das Europawahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland (EuWG) enthält Regeln für die Europawahlen in Deutschland, also die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Als solches bietet das Wahlgesetz die Gewährleistung für die demokratische Legitimation der EU-Parlamentarier und Grundlage der Geltung der durch sie getroffenen Entscheidungen.

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Wahl der Abgeordneten
des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Kurztitel: Europawahlgesetz
Abkürzung: EuWG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wahlrecht
Fundstellennachweis: 111-5
Ursprüngliche Fassung vom: 16. Juni 1978
(BGBl. I S. 709)
Inkrafttreten am: 22. Juni 1978
Neubekanntmachung vom: 8. März 1994
(BGBl. I S. 423, 555)
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 11. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 11)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Januar 2023
(Art. 2 G vom 11. Januar 2023)
GESTA: B018
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz enthält die wesentlichen Bestimmungen zu den Wahlen. Weiter verweist es subsidiär auf das Bundeswahlgesetz (BWahlG). Die Ausführung der Wahlen vor Ort regelt im Detail die Europawahlordnung (EuWO).

2023 wurde das Alter mit dem das aktives Wahlrecht erreicht wird, von 18 auf 16 Jahre gesenkt.

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