Exekutivföderalismus
Als Exekutivföderalismus bezeichnet man eine Form des Föderalismus, bei der Vertreter der Regierungen (der Exekutive) der unteren Ebene ein Organ der Legislative auf der höheren Ebene bilden. Durch diese Form der Politikverflechtung wird eine enge Verzahnung zwischen der Zentralgewalt und den Regierungen der Gliedstaaten sichergestellt. Zugleich stärkt er aber auch die Regierungen der Gliedstaaten gegenüber ihren Parlamenten, worin Kritiker einen Bruch mit den Prinzipien der Gewaltenteilung und des Minderheitenschutzes sehen. Prominente Beispiele für Exekutivföderalismus sind das Deutsche Reich von 1870, die Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesrat und die Europäische Union mit dem Rat der EU (Ministerrat).
Alternative Modelle zum Exekutivföderalismus sind die Entsendung von Vertretern der Länderparlamente in föderale Legislativorgane (wie etwa im – in der Staatspraxis wenig bedeutenden – österreichischen Bundesrat oder bei einer Parlamentarischen Versammlung) oder die Direktwahl von deren Abgeordneten (wie etwa im Schweizer Ständerat oder im Senat der Vereinigten Staaten).