Führerbegleitkommando

Das Führerbegleitkommando (FBK) war eine am 29. Februar 1932 auf Veranlassung von Heinrich Himmler ins Leben gerufene Einheit, die mit dem Personenschutz von Adolf Hitler betraut war. Das Führerbegleitkommando ist nicht zu verwechseln mit dem 1933 als unabhängige Einheit ins Leben gerufenen „Kommando zum Schutz des Führers“ (Kriminalkommando, Kommando z. b. V.) oder dem von der Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs gestellten Führer-Begleit-Bataillon. Während das Kriminalkommando 1934 im Reichssicherheitsdienst aufging, blieb das Führerbegleitkommando bis 1945 als eigenständige Einheit bestehen.

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