FDGB-Pokal 1949

Der erste Wettbewerb um den FDGB-Fußballpokal fand 1949 statt. Er nahm seinen Anfang in den vier ostdeutschen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie in Ost-Berlin. Das Land Mecklenburg hatte auf die Teilnahme verzichtet. Teilnahmeberechtigt zum Ausspielen des vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) ausgeschriebenen Wanderpokals waren nur Betriebssportgemeinschaften sowie die Sportgemeinschaften der Volkspolizei.

In den vier Flächenländern wurden im üblichen Pokalmodus in einfachen K.-o.-Runden die Pokalsieger ermittelt. In Berlin gab es eine Vierer-Punkterunde, der Sieger SG Concordia Wilhelmsruh musste gegen den Pokalsieger Brandenburgs, die SG Volkspolizei Potsdam, ein Ausscheidungsspiel absolvieren.

Alle Finalteilnehmer wurden anschließend in einem Viertelfinale zusammengefasst, über das schließlich im herkömmlichen Pokalmodus der erste Sieger des FDGB-Pokals ermittelt wurde. Die Verlierer des Halbfinales spielten um den dritten Platz. Nach jeweils zwei unentschiedenen Begegnungen stand der Sieger erst im dritten Spiel fest.

Der FDGB-Pokalwettbewerb 1949 diente gleichzeitig zur Ermittlung von drei zukünftigen DDR-Oberligisten, da drei Plätze in der neuen Oberliga für Betriebssportgemeinschaften reserviert wurden. Die drei auf diesem Weg ermittelten Oberligisten waren die BSG Waggonfabrik Dessau, die BSG Gera-Süd und die ZSG Horch Zwickau.

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