Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bei dem Titel eines Fachanwalts für Insolvenzrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.
Die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht wurde durch die 1. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer 7. Plenarsitzung vom 21. und 22. März 1999 eingeführt, nachdem die Schaffung eines solchen Titels bereits auf der 6. Plenarsitzung am 5. und 6. November 1998 beschlossen worden war.
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