Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist die Bezeichnung für einen auf deutsches Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltskammer entscheidet auf Antrag über die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen, wenn der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Gebiet des Verwaltungsrechts erworben hat und diese nachweist. Besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2 FAO).

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